Benötigen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?
Ja. Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst-Hundehalterinnen und Hundehalter erforderlich.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden.
Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkunde- und praktischen Prüfung anzumelden.
Jede Hundehalterin, jeder Hundehalter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich ablegen.
Die theoretisch Sachkundeprüfung wird bei uns ohne Hund durchgeführt.
Der Hundeführerschein (auch: Hundeführschein) ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich kann ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich sein.
Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet.
Im theoretischen Teil sind unter anderem, grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.
Der erste Teil gilt der Verkehrssicherheit. Hier wird geprüft, ob Ihr Hund auch in einem Einkaufszentrum bei Menschentrubel die Ruhe bewahrt. Die Vorbeieilenden werden weder beschnüffelt noch bestohlen. Auch dann nicht, wenn sie noch klein sind und das Leberwurstbrötchen einladend in Nasenhöhe des Hundes schwebt. Aus- und einparkende Autos sind kein Ersatzwild. Das Signal „Platz" ist auch in solch aufregender Umgebung umsetzbar.
Der zweite, theoretische Teil beinhaltet einen Sachkundenachweis zu den Themen Entwicklungsgeschichte, Domestikation, Veranlagung und Bedürfnisse des Hundes. Ist der theoretische Sachkundenachweis bereits erworben, wird dieser anerkannt.
Dritter Teil ist die praktische Prüfung, die in Jever absolviert wird. Auf diesem fremden Gelände wird die schnelle Umsetzung von Signalen (Hör- oder Sichtzeichen) geprüft.