Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma HUNDEKUNDE® Rocho und den Teilnehmern, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Unsere Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten.
1.
Die Anmeldung des Kunden zu einem Unterricht von HUNDEKUNDE® Rocho erfolgt schriftlich mittels des von HUNDEKUNDE® ausgegebenen Anmeldeformulars, telefonisch oder per e-mail mit den im Anmeldeformular enthaltenen, vollständigen Angaben.
Die Anmeldung gilt mit Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars, telefonischer Absprache bzw. Empfang der e-mail innerhalb der im Formular genannten Anmeldefrist bei HUNDEKUNDE® verbindlich.
Eine Anmeldung ist stets nur für einen ganzen Kurs möglich und erfolgt stets für den konkreten, im Anmeldeformular genannten Kurs.
Eine Anmeldung erfolgt stets für einen bestimmten Hund. Eine Übertragung einzelner Kursteile oder eines ganzen Kurses auf einen anderen als im Anmeldeformular genannten Hund ist nicht möglich.
2.
Die Rechnung über die Trainingsgebühr wird den Teilnehmern nach Erhalt der Anmeldung, spätestens zu Beginn des Trainings überreicht oder zugeschickt, die Trainingsgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Der Teilnehmer kommt ohne weitere Erklärungen von HUNDEKUNDE® in Verzug, sofern er die fälligen Trainingsgebühren nicht einen Tag nach Fälligkeitsdatum bezahlt hat.
Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung erfolgt die Zahlung der Trainingsgebühren unabhängig von einer konkreten Teilnahme am Training. Es erfolgt auch bei einer teilweisen Verhinderung des Teilnehmers am Training keine Gutschrift der anteiligen Kursgebühren.
Bereits bezahltes Training muss innerhalb eines Quartals eingelöst werden, wenn keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
3.
Vorstehende Regelungen gelten auch für die als Aktivreisen bezeichneten Auswärtskurse als verbindlich vereinbart. Ergänzend gilt für diese Programme Folgendes:
Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung innerhalb der im Anmeldeformular bezeichneten Anmeldefrist ist seitens der Teilnehmer eine Stornierung innerhalb folgender Fristen möglich:
Nach erfolgter Anmeldung erstellt HUNDEKUNDE® zunächst eine Anzahlungsrechnung über 10 % der Kursgebühren, diese Anzahlung ist zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die restlichen Kursgebühren werden mit Rechnungserstellung zwei Monate vor vereinbarten Kursbeginn fällig.
4.
Die Kurse werden nach Möglichkeit von dem im Terminplan genannten Trainer geleitet. Sollte es aus betrieblichen, organisatorischen oder persönlichen Gründen nicht möglich sein, dass der genannte Trainer die Kurse leitet, so findet der Kurs unter Leitung eines anderen geeigneten Trainers statt. Ein Wechsel des Trainers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
5.
Sollte seitens von HUNDEKUNDE® ein Kurs nicht abgehalten werden können, so wird HUNDEKUNDE® die Kursteilnehmer nach Möglichkeit rechtzeitig über die von ihnen angegebenen Telefonnummer informieren. Findet ein Kurs aus von HUNDEKUNDE® zu vertretenen Gründen nicht statt, so wird von HUNDEKUNDE® nach Rücksprache mit den Kursteilnehmern ein Ersatztermin benannt, sofern dies möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, so wird die anteilige Kursgebühr erstattet. Darüber hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.
Eine Gewährleistung für genannte Trainingsziele oder Übungserfolge wird seitens HUNDEKUNDE® nicht übernommen.
7.
Die Kursteilnahme und sämtliche Übungen erfolgen mit dem angeleinten Hund auf eigene Gefahr. HUNDEKUNDE® haftet nicht für Schäden aus dem Übungsbetrieb. Die Haftung für alle von den teilnehmenden Hunden verursachte Schäden obliegt den Kursteilnehmern als Hundehaltern.
Sämtliche Schadensersatzansprüche, auch solche aus positiver Vertragsverletzung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.
Der Hundehalter/Kursteilnehmer verpflichtet sich, für den Hund eine Haftpflichtversicherung vorzuhalten.
9.
Die Kursteilnehmer zeigen HUNDEKUNDE® auf Verlangen den Impfpass des Hundes vor und gewährleisten, dass beim Hund die üblichen Impfungen vorgenommen wurden. Der Hundehalter/Kursteilnehmer trägt insbesondere dafür Sorge, dass der Hund einer aktuellen Tollwutimpfung unterzogen wurde.
10.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HUNDEKUNDE® Rocho und den Kursteilnehmern gilt deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist Bremen.